Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Versicherungen sowie Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten anteilig - bitte erkunden Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Von den privaten Kranken- und Zusatzversicherungen und der Beihilfe, werden die Kosten zu den jeweils vereinbarten Bedingungen getragen.
Grundlage meines Honorars ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker
Zur Orientierung:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Beratungen per Telefon oder E- Mail werden ebenfalls nach Zeit oder GebüH abgerechnet.
Das Honorar für die Behandlungen beträgt:
Folgetermine bis zu 30 Minuten werden pauschal mit 40€ verrechnet.
Dauert ein Folgetermin länger als 30 Minuten, berechnet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand der Heilpraktikerin. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 85,00 € je voller Stunde.
Abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde.
Hinzu kommen eventuell Labor Untersuchungen, Medikamente/Infusionen, je nach Therapiekonzept.
Über die zusätzlich anfallenden Kosten, werden Sie vor der Behandlung informiert.
Gemäß § 4 Nr. 14 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
© Naturheilpraxis Juliane Pederzolli
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